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Die Kosten für Ihre Pflege werden von folgenden
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Kostenträgern |
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übernommen |
     Die Kosten für Ihre Pflege werden von folgenden Kostenträgern übernommen:
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Krankenkassen (§37(1), (2) SGB V) |

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Pflegekassen (§89 SGB XI) |

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Sozialämter (SGB XII) |

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Privat |
   Die Krankenkassen übernehmen Leistungen gem. §37(1), (2) SGB V: Um einen Krankenhausaufenhalt zu verkürzen oder gar zu vermeiden, werden die Kosten für Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Medikamentengabe und hauswirtschaftliche Versorgung von den Krankenkassen übernommen.  Die Pflegekassen übernehmen Leistungen gem. §89 SGB XI: Durch den "Medizinischen Dienst der Krankenversicherung", kurz (MDK) , wird nachdem ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wurde die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt und eine Pflegestufe vergeben. Die durch die Pflege entstandenen Kosten werden rückwirkend von dem Tag der Antragstellung von der Pflegeversicherung übernommen.  Die Sozialämter: Neben den Kranken- und Pflegekassen übernehmen die Sozialämter Leistungen nach SGB XII. Hierzu gehöhren alle Leistungen welche nicht von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, unter anderem Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Begleitungen außer Haus, Waschen der Wäsche, etc. Wenn die Kosten Ihrer Pflege die Zahlungen der Pflegeversicherung übersteigen und Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Beantragung sämtlicher Leistungen.  Privat: Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit die Stadtschwestern auf privatem Wege zu beauftragen. Hierbei erhalten Sie nach Erhalt der Leistungen eine Rechnung. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit den eigenen Leistungsumfang durch Zahlung eines Eigenanteils zu erweitern.  
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit uns ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren , uns um Rückruf bitten , oder uns über das Internet eine Nachricht zuschicken . Weitergehende Themen: 
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Die Pflegestufen und Ihr Anspruch auf Leistungen im Überblick |

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Welche Pflegestufe Ihnen zusteht |
   Wir bieten Ihnen alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und auch regelmäßigen Kommunikation durch Telefon, Rufweiterleitung, Internet- und E-Mail- Möglichkeiten. Eine unserer freundlichen Stadtschwestern wird sich gerne und sofort um Sie kümmern! |
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